Dr. Marius Strubenhoff

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Terrorgefahr: Wo es in Deutschland hakt und was jetzt zu tun ist

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Der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 hat Deutschland einmal mehr auf traurige Art und Weise den hierzulande bestehenden Handlungsbedarf in Sachen der Sicherheit vor Augen geführt. Fast auf den Tag genau acht Jahre nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz kamen in der Hauptstadt Sachsen-Anhalts 5 Menschen ums Leben, mehr als 200 Menschen wurden teils schwer verletzt. Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle an Jom Kippur am 09. Oktober 2019 und dem Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 ein weiteres Warnzeichen, dessen es eigentlich nicht bedürfen sollte.

 

Dabei häufen sich Anzeichen, dass wir es auch dieses Mal mit bereits bekannten Problemen zu tun haben. Der Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz hat schon vor einigen Jahren gezeigt, dass in unserem Land massive Probleme bei der Weitergabe von Daten zwischen Behörden mit unterschiedlichen Zuständigkeiten bestehen. In jenem Fall zeigten die Untersuchungen, dass die Weitergabe von Hinweisen an verschiedenen Ecken erschreckend hakte. Unter anderem versandeten Hinweise des marokkanischen Inlandsgeheimdienstes auf die von Anis Amri ausgehende Terrorgefahr vor seiner Tat zwischen dem BKA, dem LKA NRW und dem LKA Berlin.

 

Vor mehr als zehn Jahren hatte der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages bereits die mangelhafte Informationsweitergabe unter Behörden verschiedener Bundesländer im Umgang mit dem rechtsextremen Netzwerk bemängelt und auf Doppelarbeit hingewiesen.

 

Rund zwei Wochen nach dem Magdeburger Anschlag sind noch nicht alle Umstände geklärt. Eines scheint sich aber wieder zu zeigen: Auch in diesem Fall hakte die Informationsweitergabe und -verarbeitung. So warnte die saudi-arabische Botschaft die deutschen Behörden vor dem Täter. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhielt eine Warnung durch eine Bekannte des Täters, antwortete jedoch mit dem Hinweis, dass es für die Bearbeitung solcher Hinweise nicht zuständig sei. Laut Stellungnahmen während der Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses taucht der Name des Täters insgesamt 80 Mal in Akten verschiedener Behörden auf, die mutmaßlich erneut nicht ausreichend miteinander kommunizierten.

 

Politiker der CDU/CSU und der SPD rufen in der letzten Zeit wieder verstärkt nach mehr Überwachung, z.B. durch eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Metadaten durch Telekommunikationsanbieter. Dabei drängt sich der Schluss auf: Unseren Sicherheitsbehörden mangelt es nicht in erster Linie an Daten, sondern vor allem an der Fähigkeit, diese zu bearbeiten.

 

Und mehr noch: Der Täter von Magdeburg war auf der Plattform X für alle Welt einsehbar mit Klarnamen aktiv: Ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit noch tiefgreifenderer Überwachungsmaßnahmen und Eingriffe in die Bürgerrechte ist er nicht.

 

Klar ist: Deutschland kommt um eine zielstrebige Neuordnung seiner Sicherheitsbehörden nicht herum. 16 Landesämter für Verfassungsschutz sind den Herausforderungen der Gegenwart nicht gewachsen. Die Bundesrepublik braucht eine innenpolitische Föderalismusreform, die die seit Jahren offensichtlichen Probleme wirklich angeht.